Im
Zusammenhang mit dem Lehrplan für die Kindergartenstufe wurde insbesondere
die Frage der Unterrichtssprache kontrovers diskutiert. Das Volksschulgesetz
schreibt vor, dass im Kindergarten teilweise Hochdeutsch zu sprechen ist.
Der nun beschlossene Lehrplan gibt den Kindergartenlehrpersonen und den
Schulen einen grosszügigen Spielraum: Mundart wie auch Hochdeutsch
sollen in mindestens einem Drittel der Unterrichtszeit verwendet werden.
In der Umsetzung dieser Bestimmung sind die Lehrpersonen im Rahmen der
Beschlüsse ihrer Schulkonferenz frei. So können die Schulen Erfahrungen
sammeln mit verschiedenen Gewichtungen der beiden Unterrichtssprachen.
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