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Hochschulreform
in Europa: «Bologna»-Reform
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Gemeinsame
Erklärung der Europäischen Bildungsminister 19. Juni 1999, Bologna
Wortlaut
der Bologna-Erklärung: DER EUROPäISCHE HOCHSCHULRAUM
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Wir
bekräftigen unsere Unterstützung der in der Sorbonne-Erklärung dargelegten allgemeinen Grundsätze, und wir werden unsere Massnahmen
koordinieren, um kurzfristig, auf jeden Fall aber innerhalb der ersten
Dekade des dritten Jahrtausends, die folgenden Ziele, die wir für
die Errichtung des europäischen Hochschulraumes und für die Förderung
der europäischen Hochschulen weltweit für vorrangig halten,
zu erreichen:
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Einführung
eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse,
auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement)
mit dem Ziel, die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen
Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des
europäischen Hochschulsystems zu fördern. |
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Einführung
eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt:
einen
Zyklus bis zum ersten Abschluss (undergraduate) und einen Zyklus nach
dem ersten Abschluss (graduate).
Regelvoraussetzung
für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluss
des ersten Studienzyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem
ersten Zyklus erworbene Abschluss attestiert eine für den europäischen
Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Zyklus sollte, wie
in vielen europäischen Ländern, mit dem Master und/oder
der Promotion abschliessen. |
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Einführung
eines Leistungspunktesystems -ähnlich dem ECTS als geeignetes
Mittel der Förderung grösstmöglicher Mobilität
der Studierenden. Punkte sollten auch ausserhalb der Hochschulen, beispielsweise
durch lebenslanges Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt,
sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt. |
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Förderung
der Mobilität durch überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit
in der Praxis im
Wege
stehen, insbesondere für Studierende: Zugang zu Studien und Ausbildungsangeboten
und zu entsprechenden Dienstleistungen;
für
Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung
von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken,
unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen. |
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Förderung
der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden. |
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Förderung
der erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich,
insbesondere in bezug auf Curriculum-Entwicklung, Zusammenarbeit
zwischen Hochschulen, Mobilitätsprojekte und integrierte Studien-,
Ausbildungs- und Forschungsprogramme. |
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Wir
verpflichten uns hiermit, diese Ziele im Rahmen unserer institutionellen
Kompetenzen und unter uneingeschränkter Acht ung der Vielfalt
der Kulturen, der Sprachen, der nationalen Bildungssysteme und der Autonomie
der Universitäten umzusetzen, um den europäischen Hochschulraum
zu festigen. Dafür werden wir die Möglichkeit der Zusammenarbeit
sowohl auf Regierungsebene als auch auf der Ebene der Zusammenarbeit
mit auf dem Gebiet der Hochschulen ausgewiesenen europäischenNichtregierungsorganisationen nutzen.
Wir erwarten, dass die Hochschulen
wiederum prompt und positiv reagieren und aktiv zum Erfolg unserer Anstrengungen
beitragen.
In
der Überzeugung, dass die Errichtung des europäischen Hochschulraumes
ständiger Unterstützung, überwachung und Anpassung
an die sich unaufhörlich wandelnden Anforderungen bedarf, beschliessen
wir, uns spätestens in zwei Jahren wieder zu treffen, um die bis dahin
erzielten Fortschritte und die dann zu ergreifenden Massnahmen zu bewerten.
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