Der
Text von Bologna ist eine Willenserklärung, die vier Ziele verfolgt:
Diese vier Ziele reflektieren die kulturelle, soziale und politische Situation, in welcher sich die westliche Gesellschaft gegenwärtig befindet. Zum ersten Mal orientiert sich eine Erklärung zum Hochschulwesen an den individuellen Bedürfnissen der Studierenden, was dem heutigen individualistischen Lebenszuschnitt mit seinen vielfältigen biographischen Möglichkeiten Rechnung trägt. Die Verstärkung der universitären Selbständigkeit erklärt sich in den westlichen Gesellschaften mit der Tendenz zur Deregulierung staatlicher Aufgaben und Kompetenzbereiche. In den ehemaligen sozialistischen Staaten Europas schafft die Autonomie überhaupt erst die Grundlage für die Ausübung unabhängiger Wissenschaft. Schliesslich lässt sich die Erklärung von der Einsicht leiten, hoch stehende Bildung und Wissenschaft seien heute für die Entwicklung von Gesellschaft und Staat unverzichtbar. Dem global zunehmenden Konkurrenzkampf in Bildung und Forschung - mit einer drohenden Superiorität der USA - kann Europa nur durch eine grundlegende Reform der Universitäten begegnen. Die Bologna-Reform umfasst unter anderem: Die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse Die Einführung einer zweistufigen Studienstruktur (Bachelor, Master) Die Einführung eines Leistungspunktesystems (Kreditpunkte nach ECTS) Die Förderung der Mobilität Die europaweite Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
Das «Bologna»-System setzt an der Universitäten und Fachhochschulen auf folgende Hauptbausteine:
Die «Bologna»-Reform verfolgt eindeutig auch andere Ziele als jene einer Strukturänderung an europäischen Hochschulen:
Nach dem Willen der «Bologna»-Reformer sollen in Europa zwei Arten von Hochschulen entstehen:
Bachelorstudiengänge sind gemäss Fachhochschulgesetz in der Regel berufsqualifizierend und lösen das bisherige Fachhochschuldiplom ab. Sie führen frühestens nach einer Studienleistung von 3 Jahren zum Abschluss. Erste Bachelor-Studiengänge an Fachhochschulen starteten im Wintersemester 2005. Masterstudiengänge vermitteln zusätzliches vertieftes und spezialisiertes Wissen. Sie können frühestens nach einer Studienleistung von anderthalb Jahren abgeschlossen werden. Die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Masterstufe setzt ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Master-Studiengänge sollen an den Fachhochschulen ab 2008 angeboten werden. Ihre Einführung wird gesamtschweizerisch koordiniert erfolgen. Zur Zeit erarbeiten Bund und Kantone Kriterien für das zukünftige Master-Studienangebot. Das Studium nach dem Bologna-Modell bringt einige Neuerungen mit sich. Die grösste Veränderung ist die Stufung der Studiengänge. Die bisherigen Lizentiats- und Diplomstudiengänge werden durch die Bachelor- und Masterabschlüsse abgelöst. Diese Abschlüsse sind europaweit kompatibel. Ein Bachelorabschluss befähigt zur Aufnahme eines Masterstudiums in der gleichen, aber auch in einer anderen Studienrichtung oder zum Einstieg in wissenschaftlich orientierte Berufsfelder. Zudem bietet der übertritt vom Bachelor- in das Masterstudium eine gute Chance für einen Universitätswechsel. Mit der neuen Bachelorstufe wird auch die Hoffnung verbunden, dass weniger Studierende ihr Studium nach einigen Jahren ohne einen Abschluss abbrechen. |