Bildung Schweiz
Bildungsreformen
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Hochschulreform in Europa: «Bologna»-Reform
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Bologna-Reform
«Bologna» ECTS-Systems Kernpunkte
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Bologna-Reform
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Kernpunkte des ECTS-Systems (European Credit Transfer System)
Arbeitspensum
Das ECTS-System basiert auf der übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Credits ergibt. Das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines Vollzeit-Studiengangs beläuft sich in Europa in den meisten Fällen auf 36 bis 40 Wochen pro Jahr; in diesen Fällen entspricht ein Credit 24-30 Arbeitsstunden. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Lernenden im Durchschnitt benötigen, um die erforderlichen Lernergebnisse zu erzielen.
Lernergebnisse
Die Anrechnung ermöglicht auch eine Quantifizierung der Lernergebnisse. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Kompetenzen, die verdeutlichen, was die Studierenden nach Abschluss eines kurzen oder langen Lernprozesses wissen, verstehen oder leisten können. Die Credits im ECTS-System erhalten Studierende erst nach Abschluss der zu leistenden Arbeit und der entsprechenden Beurteilung der erzielten Lernergebnisse.
Zuteilung
Die Zuteilung der ECTS-Credits basiert auf der offiziellen, gesetzlichen Studiendauer des Abschnitts eines Studiengangs. Das gesamte Arbeitspensum, das absolviert werden muss, um nach offiziell drei oder vier Jahren einen ersten akademischen Grad zu erreichen, ergibt 180 oder 240 Credits.
Arbeitspensum
Das Arbeitspensum der Studierenden im ECTS-System schliesst die Zeit ein, die verwendet wird auf Vorlesungen, Seminare, Selbststudium, Vorbereitung auf und Teilnahme an Prüfungen usw.
Bildungskomponenten
Credits werden allen Bildungskomponenten eines Studiengangs zugeteilt (beispielsweise Module, Kurse, Praktika, Abschlussarbeit usw.) und geben das Arbeitspensum für jede Komponente im Verhältnis zum gesamten Arbeitspensum wieder, das für ein volles akademisches Jahr/Studienjahr im betreffenden Studiengang zu leisten ist.
Bewertung
Die Bewertung der Leistung des/der Studierenden wird durch eine lokal/national vergebene Note dokumentiert. Es ist, insbesondere im Fall des Transfers von Credits, gute Praxis, eine ECTS-Note hinzuzufügen. Die ECTS-Bewertungsskala gliedert die Studierenden nach statistischen Gesichtspunkten. Daher sind statistische Daten über die Leistung der Studierenden Voraussetzung für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems.

Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:

A beste 10 %
B nächste 25 %
C nächste 30 %
D nächste 25 %
E nächste 10 %

Unterschieden wird auch zwischen den Noten FX und F, die an die erfolglosen Studierenden vergeben werden.
FX bedeutet: "Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können"
F bedeutet: "Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich".

Die Angabe der Misserfolgsquoten in der Datenabschrift ist nicht obligatorisch.

ECTS-Siegel
Ein ECTS-Siegel wird Einrichtungen gewährt, die das ECTS korrekt in allen Studiengängen, die zum ersten und zweiten akademischen Grad führen, anwenden. Das Siegel hilft der Einrichtung, als transparenter und zuverlässiger Partner in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit an Profil zu gewinnen.

Die Kriterien für das ECTS-Siegel sind:
Ein entsprechendes/-r Informationpaket/Studienführer (online oder auf Papier in einem oder mehreren Verzeichnissen) in zwei Sprachen (oder nur in Englisch bei Studiengängen, die in Englisch angeboten werden), Verwendung von ECTS-Credits, Beispiele von Studienverträgen, Datenabschriften und Nachweisen der akademischen Anerkennung.

Ein Antragsformular wurde auf der Website des für Sokrates, Leonardo und Jugend zuständigen Büros für technische Unterstützung (TAO) veröffentlicht. Der Antrag kann bis zum 1. November 2003 (und danach jährlich) eingereicht werden. Das ECTS-Siegel wird für jeweils drei akademische Jahre vergeben. Die Liste der Einrichtungen, die über das Siegel verfügen, wird auf der Europa-Website veröffentlicht.

Diplomzusatz
Diploma Supplement DS
Der Diplomzusatz wird einem Hochschuldiplom beigefügt und enthält eine standardisierte Beschreibung von Art, Stufe, Kontext und Status des vom Graduierten erfolgreich abgeschlossenen Studiums. Der Diplomzusatz schafft Transparenz und erleichtert die akademische und berufliche Anerkennung von Befähigungsnachweisen (Diplome, akademische Grade, Zeugnisse usw.).
Ein Diplomzusatz-Siegel soll Einrichtungen zuerkannt werden, die einen Diplomzusatz, entsprechend dem Aufbau und den Empfehlungen auf der unten genannten Website, allen Absolventinnen und Absolventen in allen zum ersten und zweiten akademischen Grad führenden Studiengängen ausstellen:
Unterlagen
Das/Der reguläre Informationpaket/Studienführer (Information Package/Course Catalogue) der Einrichtung, zu veröffentlichen in zwei Sprachen (oder nur in Englisch bei Studiengängen, die in Englisch angeboten werden) im Web und/oder auf Papier in einem oder mehreren Verzeichnissen. Dieses/-r Paket/Führer muss die Punkte in der Checkliste enthalten, die diesem Dokument beigefügt ist, einschliesslich der Informationen für ausländische Gaststudierende.

Der Studienvertrag (Learning Agreement) enthält die Aufstellung der zu absolvierenden Kurse, die zwischen dem/der Studierenden und dem zuständigen akademischen Gremium der betreffenden Einrichtung vereinbart werden. Beim Transfer von Credits muss der Studienvertrag zwischen den Studierenden und den beiden betreffenden Einrichtungen vor Abreise der Studierenden geschlossen und bei eventuellen änderungen sofort aktualisiert werden.

Die Datenabschrift (Transcript of Records) dokumentiert die Leistung der Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen Credits sowie die erzielten Noten und möglicherweise ECTS-Noten. Beim Credittransfer ist die Datenabschrift von der Heimathochschule der entsandten Studierenden vor deren Abreise und von der Gasthochschule der aufgenommenen Studierenden am Ende ihres Studienaufenthalts auszustellen.

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