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Hochschulreform
in Europa: «Bologna»-Reform
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Kernpunkte
des ECTS-Systems (European Credit Transfer System)
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Arbeitspensum |
Das
ECTS-System basiert auf der übereinkunft, dass das Arbeitspensum
von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60
ECTS-Credits ergibt. Das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines
Vollzeit-Studiengangs beläuft sich in Europa in den meisten Fällen
auf 36 bis 40 Wochen pro Jahr; in diesen Fällen entspricht ein
Credit 24-30 Arbeitsstunden. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die
Zeit, die die Lernenden im Durchschnitt benötigen, um die erforderlichen
Lernergebnisse zu erzielen. |
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Lernergebnisse |
Die
Anrechnung ermöglicht auch eine Quantifizierung der Lernergebnisse.
Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Kompetenzen, die verdeutlichen,
was die Studierenden nach Abschluss eines kurzen oder langen Lernprozesses
wissen, verstehen oder leisten können. Die Credits im ECTS-System
erhalten Studierende erst nach Abschluss der zu leistenden Arbeit und der
entsprechenden Beurteilung der erzielten Lernergebnisse. |
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Zuteilung |
Die Zuteilung
der ECTS-Credits basiert auf der offiziellen, gesetzlichen Studiendauer
des Abschnitts eines Studiengangs. Das gesamte Arbeitspensum, das absolviert
werden muss, um nach offiziell drei oder vier Jahren einen ersten akademischen
Grad zu erreichen, ergibt 180 oder 240 Credits. |
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Arbeitspensum |
Das Arbeitspensum
der Studierenden im ECTS-System schliesst die Zeit ein, die verwendet
wird auf Vorlesungen, Seminare, Selbststudium, Vorbereitung auf und Teilnahme
an Prüfungen usw. |
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Bildungskomponenten |
Credits
werden allen Bildungskomponenten eines Studiengangs zugeteilt (beispielsweise
Module, Kurse, Praktika, Abschlussarbeit usw.) und geben das Arbeitspensum
für jede Komponente im Verhältnis zum gesamten Arbeitspensum
wieder, das für ein volles akademisches Jahr/Studienjahr im betreffenden
Studiengang zu leisten ist. |
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Bewertung |
Die
Bewertung der Leistung des/der Studierenden wird durch eine lokal/national
vergebene Note dokumentiert. Es ist, insbesondere im Fall des Transfers
von Credits, gute Praxis, eine ECTS-Note hinzuzufügen. Die ECTS-Bewertungsskala
gliedert die Studierenden nach statistischen Gesichtspunkten. Daher sind
statistische Daten über die Leistung der Studierenden Voraussetzung
für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems.
Die
erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:
A beste 10 %
B nächste 25 %
C nächste 30 %
D nächste 25 %
E nächste 10 %
Unterschieden
wird auch zwischen den Noten FX und F,
die an die erfolglosen Studierenden vergeben werden.
FX
bedeutet: "Nicht bestanden - es sind Verbesserungen
erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können"
F
bedeutet: "Nicht bestanden - es sind erhebliche
Verbesserungen erforderlich".
Die
Angabe der Misserfolgsquoten in der Datenabschrift ist nicht obligatorisch. |
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ECTS-Siegel |
Ein ECTS-Siegel wird Einrichtungen gewährt, die das ECTS korrekt
in allen Studiengängen, die zum ersten und zweiten akademischen Grad
führen, anwenden. Das Siegel hilft der Einrichtung, als transparenter
und zuverlässiger Partner in der europäischen und internationalen
Zusammenarbeit an Profil zu gewinnen.
Die Kriterien für das ECTS-Siegel sind:
Ein
entsprechendes/-r Informationpaket/Studienführer (online oder auf
Papier in einem oder mehreren Verzeichnissen) in zwei Sprachen (oder nur
in Englisch bei Studiengängen, die in Englisch angeboten werden),
Verwendung von ECTS-Credits, Beispiele von Studienverträgen, Datenabschriften
und Nachweisen der akademischen Anerkennung.
Ein Antragsformular wurde auf der Website des für Sokrates, Leonardo
und Jugend zuständigen Büros für technische Unterstützung
(TAO) veröffentlicht. Der Antrag kann bis zum 1. November 2003 (und
danach jährlich) eingereicht werden. Das ECTS-Siegel wird für
jeweils drei akademische Jahre vergeben. Die Liste der Einrichtungen, die
über das Siegel verfügen, wird auf der Europa-Website veröffentlicht. |
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Diplomzusatz
Diploma
Supplement DS |
Der Diplomzusatz wird einem Hochschuldiplom beigefügt und enthält eine standardisierte
Beschreibung von Art, Stufe, Kontext und Status des vom Graduierten erfolgreich
abgeschlossenen Studiums. Der Diplomzusatz schafft Transparenz und erleichtert
die akademische und berufliche Anerkennung von Befähigungsnachweisen
(Diplome, akademische Grade, Zeugnisse usw.).
Ein Diplomzusatz-Siegel soll Einrichtungen zuerkannt werden, die einen Diplomzusatz, entsprechend
dem Aufbau und den Empfehlungen auf der unten genannten Website, allen
Absolventinnen und Absolventen in allen zum ersten und zweiten akademischen
Grad führenden Studiengängen ausstellen: |
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Unterlagen |
Das/Der
reguläre Informationpaket/Studienführer (Information Package/Course
Catalogue) der Einrichtung, zu veröffentlichen in zwei Sprachen (oder
nur in Englisch bei Studiengängen, die in Englisch angeboten werden)
im Web und/oder auf Papier in einem oder mehreren Verzeichnissen. Dieses/-r
Paket/Führer muss die Punkte in der Checkliste enthalten, die diesem
Dokument beigefügt ist, einschliesslich der Informationen für
ausländische Gaststudierende.
Der Studienvertrag (Learning Agreement) enthält die Aufstellung
der zu absolvierenden Kurse, die zwischen dem/der Studierenden und dem
zuständigen akademischen Gremium der betreffenden Einrichtung vereinbart
werden. Beim Transfer von Credits muss der Studienvertrag zwischen den
Studierenden und den beiden betreffenden Einrichtungen vor Abreise der
Studierenden geschlossen und bei eventuellen änderungen sofort aktualisiert
werden.
Die Datenabschrift (Transcript of Records) dokumentiert die Leistung
der Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen
Credits sowie die erzielten Noten und möglicherweise ECTS-Noten. Beim
Credittransfer ist die Datenabschrift von der Heimathochschule der entsandten
Studierenden vor deren Abreise und von der Gasthochschule der aufgenommenen
Studierenden am Ende ihres Studienaufenthalts auszustellen. |
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