Bildung Schweiz
Bildungsreformen
Bildung und Beschäftigung - Nationales Forschungsprogramm
end
GrafikNationales Forschungsprogramm (NFP43)
Grafik
GrafikNationales Forschungsprogramm (NFP43)
"Bildung und Beschäftigung" Link
Grafik
vorangehende Seiteend
Der Übergang von der Sekundarschule I in die Sekundarschule II
Zu viele Möglichkeiten, unklare Kriterien
von Fritz Osterwalder

Durch die Verschränkung der Berufsbildung mit der Allgemeinbildung und die Fortsetzung in öffentlichen Fach- und Fachhochschulen haben sich die Struktur und das Funktionieren des schweizerischen Bildungswesens grundsätzlich verändert. Die Mehrheit eines Jahrgangs absolviert heute eine Ausbildung auf dem Niveau der Sekundarstufe II mit einer Anschlussmöglichkeit im öffentlichen Tertiärbereich.

Instabile Zone des Übergangs
Bildungswege weckt die Vorstellung, dass der Auswahlprozess am Übergang von der obligatorischen Schule in die unterschiedlichen weiterführenden Wege seine grosse soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung verloren hat. Wie in den Studien von Urs Haeberlin, Thomas Meyer, Urs Moser und Martin Niederberger ersichtlich wird, ist dieser Übergang aber nach wie vor von grosser Bedeutung. Zugleich ist er aufgrund des Wandels im Bildungswesens auch von Unsicherheiten geprägt:

Für die an die obligatorische Schule anschliessenden Institutionen, vor allem die Lehrbetriebe, liegen ausser den Angaben über den besuchten Schultyp keine verlässlichen Daten für die Auswahl vor. Die Zeugnisnoten der obligatorischen Schulen informieren eher über den individuellen Lernfortschritt oder das Ranking in einer spezifischen Schulklasse, als über einen vergleichbaren intellektuellen Leistungsstand. Aschliessende Ausbildungsinstitutionen testen daher den Bildungsstand der Bewerber und Bewerberinnen mit eigenen Verfahren.

In der Übergangszone zwischen Sekundarstufe I und II entwickelt sich, wie Martin Niederberger zeigt, ein breites, weitgehend amorphes Angebot von privaten und öffentlichen, betrieblichen und schulischen Zwischenlösungen: Werkjahr, Berufswahljahr, Schnupperlehre, 10. Schuljahr usw. Sie sollen vom Konjunkturpuffer bei Lehrstellenmangel bis zur Behebung individueller Bildungsdefizite und zur Vorbereitung für spezifische Berufe zu allem dienen. Eine Bildungsinstitution von diesem Ausmass - im Jahr 2000 hat ungefähr ein Viertel der Abgänger der obligatorischen Schule Zwischenlösungen gewählt - erfordert unbedingt auch einen klaren Bildungsauftrag.

Für die Jugendlichen selbst ist dieser Übergang von grosser Bedeutung, spurt er doch weitgehend die Einmündung in das Beschäftigungssystem vor. Zwar schätzen sie gemäss der Untersuchung von Walter Herzog die eigenen Chancen zum grossen Teil richtig ein und vermögen sich in diesem Prozess zu behaupten. Der Weg über die Zwischenlösung muss allerdings auch als eine Repetition des Auswahlprozesses gedeutet werden. Mehr als die Hälfte all jener, die in eine Zwischenlösung gehen, haben sich erst nach einem Misserfolg bei der Suche nach einem Platz in der Sekundarstufe II für diesen Weg entschieden. Besonders schwächere Schüler, Jugendliche mit Migrationshintergrund und Mädchen geraten bei diesem Übergangsprozess in eine Risikosituation. Sie sind über die eigenen Fähigkeiten, die Anforderungen und die Angebote ungenügend informiert.


Keine Garantie für Bildungsgerechtigkeit
So hat es sich gezeigt, dass die Aufnahme der Schüler und Schülerinnen in die Sekundarstufe II nicht allein nach Kriterien der intellektuellen Leistung erfolgt, wie sie für den Aufstieg im öffentlichen Bildungssystem traditionell erwartet werden. Geschlecht, soziale Herkunft und Migrationshintergrund spielen dabei immer noch eine unübersehbare Rolle. Die Ursache dafür ist allerdings nicht nur diskriminierendes Verhalten. Vielmehr fehlt auch ein einheitlicher und transparenter Massstab, auf den sich alle, die Absolventen bei der Suchenach Anschlusslösungen und die weiterführenden Institutionen bei der Vergabe der Ausbildungsplätze, beziehen könnten.

Berufsspezifische Anforderungen transparent machen
Allerdings kann die intellektuelle Leistung, wie sie nach universalisierbaren Kriterien (Sprache und Mathematik) erhoben wird, auch kaum allein genügen, um alle Ausbildungsplätze in der Sekundarstufe II gerecht und effizient zuzuweisen. Für die Vergabe von unterschiedlichen Ausbildungsplätzen fallen auch nicht universalisierbare Kriterien ins Gewicht, wie spezifische technische Fertigkeiten oder soziale Kompetenzen.

Für die Stabilisierung des Übergangs von der Sekundarstufe I in die weiterführende Bildung und damit auch für den Übergang vom Bildungs- ins Beschäftigungssystem ist es bedeutsam, dass nicht nur der intellektuelle allgemeine Massstab, sondern auch diese berufsspezifischen Anforderungen möglichst transparent gemacht werden

Schweizerischer Nationalfond

nach oben

Links
Externer Link
top
vorangehende Seite