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Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung: für die Schweiz beurteilen März 2006
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Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung: für die Schweiz beurteilen

Die neue deutsche Rechtschreibung gilt seit dem 1. August 2005. In einem Teilbereich war sie jedoch bisher noch nicht verbindlich. Für diesen Teil liegen der EDK seit wenigen Tagen die vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeiteten änderungsvorschläge vor. Die deutsche Kultusministerkonferenz, auf deren Initiative der Rat 2004 eingesetzt worden war, hat den Empfehlungen bereits zugestimmt.

Vor einer Beschlussfassung will die EDK die Vorschläge für die Schweiz beurteilen lassen. Im Zentrum stehen dabei folgende Fragen: Wird es allenfalls für Einzelfälle (wie dies bereits heute der Fall ist) Schweizer Lösungen geben? Welche Konsequenzen ergeben sich für die schulische Vermittlung? Welches sind die Fristen für die Umsetzung? Eine Beschlussfassung erfolgt an der Juni-Plenarkonferenz. Grundsätzlich besteht bereits heute die Absicht, den Empfehlungen so weit als möglich zu folgen.
Die neue deutsche Rechtschreibung ist seit dem 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an den Schulen der Schweiz, ebenso in Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Ausgenommen davon waren bisher die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende, da für diese Bereiche änderungen in Aussicht gestellt worden waren.

Die EDK bedauert das unkonzertierte Vorgehen

Vorschläge im Rat mehrheitsfähig

Gemäss Einschätzungen von Fachleuten aus der Delegation sind die Vorschläge für die Bereiche Zeichensetzung und Silbentrennung relativ unbedeutend. Mehr Veränderungen stehen im Bereich Getrennt- und Zusammenschreibung an.
Die Vorschläge sind im Rat jeweils mit grossen Mehrheiten verabschiedet worden, auch von der Schweizer Delegation. Es liegt nun also offensichtlich eine konsensfähige Lösung vor, die zu einer Befriedung der Situation um die deutsche Rechtschreibung führen kann. Zu diesem Ergebnis hat die Schweizer Delegation durch ihre fachlichen fundierten Beiträge in Sach- und Verfahrensfragen massgeblich beigetragen, wofür ihr die EDK ausdrücklich dankt.

Durchführung einer Vernehmlassung

Vor diesem Hintergrund haben die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren an ihrer Plenarversammlung vom 9. März 2006 festgehalten, dass sie die vom Rat verabschiedeten Regeln so weit als möglich für die Schweizer Schulen übernehmen wollen.

Die EDK will aber vor einer Beschlussfassung die Vorschläge, die ihr erst seit wenigen Tagen vorliegen, in der Schweiz einer Beurteilung unterziehen. Dies ist umso wichtiger, als eine vom Vorsitzenden des Rates für deutsche Rechtschreibung Ende 2005 durchgeführte "Anhörung" über die Festtage anberaumt war und zu keinem tauglichen Ergebnis führen konnte. Die Vernehmlassung in der Schweiz wird bis Ende April 2006 in schulischen Kreisen durchgeführt: Lehrerorganisationen, Fachdidaktik, Lehrmittelverlage. Dabei geht es nicht in erster Linie um eine inhaltliche Beurteilung sämtlicher Vorschläge. Vielmehr werden folgende Fragen im Zentrum der Vernehmlassung stehen:

- Ergeben sich aus der Tradition der Schweizer Rechtschreibung in Einzelfällen Sonderlösungen?

- Wie werden die vorliegenden Vorschläge aus schulischer Sicht beurteilt und welche Konsequenzen ergeben sich für die Vermittlung in der Schule?

- Wie sind die Einführungs- und übergangsfristen anzusetzen? Einen Beschluss in der Frage wird die EDK an der Juni-Plenarkonferenz treffen (22. Juni 2006). Dann wird auch informiert über vorgesehene Hilfsmittel zu Handen der Schulen.

Quelle: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Pressedienst des Generalsekretariats 9.3.2006

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