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Bildungsreformen
auf nationaler Ebene |
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Neuordnung
der Verfassungsbestimmungen zur Bildung
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Bern,
23. Februar 2006
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Am
21. Mai 2006 findet die Eidgenössische Volksabstimmung über die
Neuordnung der Bundesverfassung im Bildungsbereich statt. Die Bundesräte
Pascal Couchepin und Joseph Deiss haben die Abstimmungskampagne gemeinsam
mit dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
(EDK), Hans-Ulrich Stöckling, und den Präsidenten der zuständigen
parlamentarischen Subkommissionen, Johannes Randegger und Peter Bieri,
eröffnet. |
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Die
vorgeschlagene Verfassungsänderung zielt auf eine zukunftsgerichtete
Weiterentwicklung des Schweizer Bildungssystems ab und verpflichtet Bund
und Kantone sowie die Kantone untereinander zu enger Zusammenarbeit.
Die
Vertreter des Bundes und der Kantone betonten, am 21. Mai 2006 gehe es
um mehr als um eine Nachführung der Bundesverfassung. Bildung sei
für jede Person und die Gesellschaft insgesamt von grösster Wichtigkeit.
Der zukunftsgerichteten Ausgestaltung des Schweizer Bildungssystems komme
deshalb eine zentrale Bedeutung zu.
Die
neuen Verfassungsbestimmungen seien eine ideale Grundlage, damit Bund und
Kantone als Partner die Weiterentwicklung des Schweizer Bildungssystems
in einem internationalen Umfeld an die Hand nehmen können. |
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Bildungsverfassung:
Argumente der Befürworter |
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Als
wichtigste Gründe nennen die Abstimmungbefürworter folgende
Argumente :
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Die
Bildungshoheit bleibt bei den Kantonen, die aber auf die Harmonisierung
wichtiger Eckwerte innerhalb des Systems verpflichtet werden. Die Bundeskompetenzen
sind "subsidiär", sie kommen erst dann zum Tragen, wenn die kantonalen
Koordinationsbemühungen scheitern. |
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Die
neuen Verfassungsbestimmungen legen die Mechanismen fest, wie Bund und
Kantone gemeinsam zu Entscheiden in wichtigen Bereichen der Bildungs- und
der Hochschulpolitik gelangen können. |
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Wenn
die Schweiz auch in Zukunft eine Spitzenposition im Bildungsbereich - aber
auch in Forschung und Innovation - einnehmen will, muss der Bildungsraum
Schweiz vermehrt als Ganzes, als Einheit betrachtet werden. Bund und Kantone
werden neu von der Verfassung verpflichtet, eine gemeinsame Sicht des Systems
zu entwickeln. |
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Die
neue Verfassung fordert eine hohe Qualität und Durchlässigkeit
im gesamten Bildungsraum Schweiz. Dies dient zusammen mit der neu von Verfassung
wegen geforderten Harmonisierung der Eckwerte Schuleintrittsalter, Schulpflicht,
Dauer und Ziele der Bildungsstufen, übergänge und Anerkennung
von Abschlüssen den Interessen einer mobilen Gesellschaft und entspricht
dem gestiegenen Bedürfnis nach individualisierten Bildungswegen und
lebenslangem Lernen. Viele Eckwerte sind heute bereits harmonisiert. Neu
sind aber Bund und Kantone verpflichtet, die abschliessend benannten Eckwerte
gesamtschweizerisch zu harmonisieren. |
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Die
neue Verfassung stärkt den Stellenwert der Berufsbildung. Bund und
Kantone sollen sich für die gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung
der beruflichen Bildung und der Bildungsgänge an Mittelschulen, Gymnasien
und Universitäten einsetzen. |
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Die
neuen Verfassungsbestimmungen sind die Basis für die Reform des gesamten
Hochschulbereichs, den Bund und Kantone künftig gemeinsam steuern
sollen. Die Studienstufen und deren übergänge, die akademische
Weiterbildung, die Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen und
die Grundsätze der Finanzierung sollen vereinheitlicht werden. |
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Die
Verfassungsbestimmungen belassen den notwendigen Freiraum, damit der Bildungsraum
Schweiz neuen Erfordernissen angepasst werden kann. Sie unterstützen
die derzeit auf interkantonaler Ebene laufenden bildungspolitischen Projekte
(z. Bsp. die neue "Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung
der obligatorischen Schule (HarmoS) der EDK ) und bilden die verfassungrechtliche
Grundlage für die gemeinsam von Bund und Kantonen verfolgte Neugestaltung
der Schweizer Hochschullandschaft. |
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Die
Vorlage ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Kommissionen
für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des eidgenössischen
Parlaments und der EDK. Bundesrat, Parlament und die grosse Mehrheit der
Kantone stehen mit überzeugung hinter den neuen Verfassungsbestimmungen
zur Bildung. Diese tragen den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen
der föderalistischen Schweiz Rechnung und stellen eine tragfähige
Basis für die Weiterentwicklung des Bildungsraumes Schweiz dar.
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