Zusammenarbeit Bund-Kantone in neuem Licht: Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bildungsbereich hat eine neue verfassungsrechtliche Grundlage. Diese beinhaltet eine Verpflichtung zur Kooperation und die klare Festlegung von Verantwortlichkeiten. Das heisst: -
Bund und Kantone sollen gemeinsam für Qualität und Durchlässigkeit
im Bildungswesen sorgen. Zu diesem Zweck führen sie gemeinsame Instrumente,
insbesondere das Bildungsmonitoring Schweiz. -
Es besteht die berechtigte Erwartung, dass der Bund ein verlässlicher
Partner ist, auch in Finanzierungsfragen. Damit bekommt eine alte Forderung
der EDK neues Gewicht: der Bund muss sich an der Finanzierung der gemeinsam
(Universitäten) oder von ihm allein geregelten Systemteile (Berufsbildung,
Fachhochschulen) mindestens in dem Umfang beteiligen, wie er von Gesetzes
wegen verpflichtet ist. Das ist heute nicht der Fall. - Erster Anwendungsfall ist die Erarbeitung der bundesrätlichen BFI-Botschaft (Bildung, Forschung und Innovation) 2008-2011: Die jetzt diskutierte Erhöhung der Bundesinvestitionen in Bildung, Forschung und Innovation von jährlich 6% würde lediglich den Status quo weiterführen (Unterfinanzierung), aber kein Wachstum bedeuten. Notwendig wäre eine deutlich höhere Investition. Hochschullandschaft ab 2011 wird möglich: Die vorgesehene gemeinsame Steuerung des gesamten Hochschulbereichs (Universitäten/ETH, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen) erhält die notwendige verfassungsrechtliche Grundlage. Zur Ablehnung der Spracheninitiativen in den Kantonen Thurgau und Zug Befriedigung: Der Vorstand der EDK zeigt sich erfreut über die Ablehnung der kantonalen Initiativen "Nur eine Fremdsprache an der Primarschule". EDK-Strategie bestätigt: Die Strategie der EDK zum Sprachenunterricht wird bestätigt. Das Ziel des frühen Sprachenlernens in der mehrsprachigen Schweiz findet damit in kantonalen Abstimmungen wiederholt Unterstützung. Bereits am 26. Februar 2006 ist eine gleich lautende Initiative im Kanton Schaffhausen abgelehnt worden. Interkantonale Zusammenarbeit erfolgreich: Das ist auch ein klares Zeichen dafür, dass die Zusammenarbeit unter den Kantonen vom Stimmvolk als richtiger und zukunftsweisender Weg bei der Harmonisierung des Schulsystems erachtet wirdls wichtigste Gründe nennen die Abstimmungbefürworter folgende Argumente : Die Vorlage ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des eidgenössischen Parlaments und der EDK. Bundesrat, Parlament und die grosse Mehrheit der Kantone stehen mit überzeugung hinter den neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung. Diese tragen den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen der föderalistischen Schweiz Rechnung und stellen eine tragfähige Basis für die Weiterentwicklung des Bildungsraumes Schweiz dar.
20.
Mai 2006 Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH ist erfreut über die Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Bildungsverfassung. Er zählt nun darauf, dass Bund und Kantone die ihnen gemeinsam zugeteilte Verantwortung für Schule und Bildung in der Schweiz wahrnehmen. Insbesondere dem Bundesrat und dem Bundesparlament entstehen aus den Verfassungsbestimmungen zur Bildung neue Pflichten. Angesichts des hohen Stellenwerts von Bildung und Forschung für die Wertschöpfung und Entwicklung der Schweiz fordert der LCH mittelfristig die Schaffung eines Bundesdepartements für Bildung, Forschung und Innovation, in dem alle bildungsrelevanten Bundesämter zusammengefasst sind. Auf der Basis von gesamtschweizerisch gültigen Rahmenbedingungen werden die Kantone zukünftig ihr Volksschulwesen organisieren. über die nun in der Bundesverfassung abgestützten Ziele "hohe Qualität und Durchlässigkeit" kann es auch gelingen, die heute noch vorhandenen stossenden Unterschiede in den Bildungsressourcen zwischen einzelnen Kantonen und Regionen auszugleichen. Andernfalls wäre eine echte Harmonisierung von Dauer und Zielen der Bildungsstufen und von deren übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen nicht zu erreichen. Dies wird auch der vom LCH immer wieder geforderten Weiterentwicklung der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche dienen. Der LCH und seine Kantonalsektionen werden darauf achten, dass die mit der neuen Bildungsverfassung und dem HarmoS-Konkordat der EDK verbundenen Anpassungen in den Kantonen zielgerichtet und geordnet ablaufen. Es besteht die Gefahr von zu wenig durchdachten und abgestützten Schnellschüssen, aber auch die Gefahr eines trotzigen Beharrens auf dem eigenen Sonderfall. Die Lehrpersonen und ihre Verbände werden dabei ihre legitimen Interessen als Fachleute für das Lernen und als Sozialpartner geltend machen. Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH mit seinen rund 50'000 Mitgliedern ist am Harmonisierungs- und Erneuerungsprozess der Bildung in der Schweiz bereits heute stark beteiligt. Er freut sich, auf der Basis der neuen Bildungsverfassung weiterhin auf allen Bildungsstufen und politischen Ebenen die Entwicklung mitzugestalten. Aktuelle Grundlage dafür ist das von der LCH-Delegiertenversammlung 2005 in Luzern verabschiedete "Manifest für ein leistungsfähiges Bildungswesen" (abrufbar auf www.lch.ch > Positionen).
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