Schule und Bildung
Schulreformen im Kanton Aargau
«Stärkung der Volksschule Aargau»
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Schulreformen im Aargau
Stärkung der Volksschule Aargau: Botschaft an GR 2011
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"Reformen an der Volksschule": Der politische Entscheidungsprozess
Stärkung der Volksschule Aargau: Botschaft zur zweiten Lesung im Grossen Rat
2. September 2011
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat für die zweite Lesung die Botschaft zur Vorlage "Stärkung der Volksschule Aargau". Er hat nach der ersten Beratung kleine Anpassungen vorgenommen. Neu soll auch für die Bezirksschulstandorte eine minimale Abteilungszahl festgelegt werden. Weiterhin lehnt der Regierungsrat Niveauklassen an der Oberstufe ab. Gleichzeitig legt er auch die Botschaft zur Aargauischen Volksinitiative der SVP "Für die Stärkung der Schule Aargau!" dem Parlament vor.

Der Grosse Rat hat die regierungsrätliche Vorlage "Stärkung der Volksschule Aargau", die eine Teilrevision der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes umfasst, am 22. und 29. März 2011 in erster Lesung beraten und mit acht Änderungen und drei Prüfungsaufträgen verabschiedet. Diese Punkte werden in der überarbeiteten Botschaft, die nun vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats verabschiedet wurde, behandelt. Die Hauptpunkte sind folgende:

1. Minimalgrössen der Bezirksschulstandorte

Neu soll die Grösse der Bezirksschulstandorte, wie dies bei Sekundar- und Realschulstandorten der Fall ist, eindeutig festgelegt werden. Eine minimale Schulstandortgrösse wird sich positiv auf die Funktionsfähigkeit der Schule sowie deren Schulqualität und damit auch auf die Leistungen der Schülerinnen und Schüler auswirken. Die Regelung sieht vor, dass die Bezirksschulstandorte nach Einführung von sechs Jahren Primarschule und drei Jahren Oberstufe analog der Sekundar- und Realschulstandorte mindestens sechs Abteilungen umfassen müssen, wobei eine Übergangsfrist von acht Jahren vorgesehen ist.

2. Keine Niveauklassen an der Oberstufe

Der Grosse Rat hat in erster Lesung einen Antrag, wonach die Abteilungen der Oberstufe in maximal zwei Fächern als Niveauklassen geführt werden können, mit knapper Mehrheit überwiesen. Der Regierungsrat hält daran fest, keine Niveauklassen einzuführen, denn dies wäre mit erheblichen Nachteilen verbunden. Die Oberstufe würde uneinheitlich und unübersichtlich. Wohnortswechsel würden erschwert. Die Zeugnisse könnten nicht mehr verglichen werden. Es entstünden Mehrkosten sowie zusätzlicher administrativer Aufwand. Zudem würde ein derartiger Eingriff in die Struktur der Oberstufe eine Oberstufenreform bedeuten, die mit der Vorlage "Stärkung der Volksschule Aargau" bewusst nicht angestrebt wurde.

3. Funktionen im LDLP für Assistenzeinsatz

Wie in erster Lesung beschlossen, sollen an Real- und Sekundarschulen in schwierigen Situationen für eine befristete Zeit Assistenzpersonen in den Klassen zur Unterstützung der Lehrpersonen zum Einsatz kommen können. Da sich die Aufgaben und die damit verbundene Verantwortung der Assistenzpersonen von denjenigen der Lehrpersonen deutlich unterscheiden, sollen für diese im Lohndekret Lehrpersonen (LDLP) eigene Lohnstufen verankert werden.

4. Leichte Reduktion der Zusatzlektionen

Der Beschluss des Grossen Rats, die maximale Schülerzahl der Abteilungen am Kindergarten (heute 24) und an der Primarschule (heute 28) bei 25 festzulegen, führt zu jährlichen Mehrausgaben beim Kanton von rund sechs Millionen Franken. Die BKS-Kommission des Grossen Rats sprach sich für eine Kompensation dieser Mehrkosten bei den Ausgaben für die Zusatzlektionen aus. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Einschätzung an und beantragt, dass die Zusatzlektionen bei vollständiger Einführung im Schuljahr 2016/17 neu jährlich dreissig Millionen Franken betragen sollen.

Anliegen der SVP-Volksinitiative sind erfüllt

Die Volksinitiative der SVP "Für die Stärkung der Schule Aargau!", die am 27. November 2008 mit 5'901 gültigen Unterschriften eingereicht wurde, hat zusammen mit der Ablehnung der Schulreform im Jahr 2009 dazu geführt, dass der regierungsrätliche Vorschlag zur Stärkung der Volksschule ausgearbeitet wurde. Die Vorlage "Stärkung der Volksschule Aargau" stimmt mit der Stossrichtung der Initiative überein, wonach die bestehenden schulischen Strukturen zu stärken, Kindergarten, Primarschule und dreigliedrige Oberstufe mit Bezirks-, Sekundar- und Realschule beizubehalten, die Realschule besonders zu fördern sowie Bildungsziele und Lehrpläne interkantonal abzustimmen sind. Aus Sicht des Regierungsrats sind damit die Anliegen der Volksinitiative erfüllt beziehungsweise werden mit den Arbeiten zum gemeinsamen Deutschschweizer Lehrplan umgesetzt. Folgerichtig empfiehlt er die Initiative zur Ablehnung. In Absprache mit dem Initiativkomitee wird die Initiative zusammen mit der Vorlage "Stärkung der Volksschule Aargau" im Grossen Rat behandelt und, falls sie vom Initiativkomitee nicht zurückgezogen wird, gemeinsam dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Volksabstimmung auf März 2012 geplant

Der Grosse Rat wird sich im November in zweiter Lesung mit der Vorlage "Stärkung der Volksschule Aargau" und mit der Volksinitiative der SVP befassen. Voraussichtlich am 11. März 2012 werden die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber abstimmen können.

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Quelle: Kanton Aargau, Regierungsrat; Departement Bildung, Kultur und Sport, September 2011

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